Richtlinien für die Verleihung der Sportplakette Bad Kreuznach
§1 Personenkreis
Die Stadt Bad Kreuznach verleiht erstmals ab 1990 eine Sportplakette in Verbindung mit einer Ehrenurkunde an
Einzelsportler,
Mannschaften,
Verdiente Förderer des Sports,
Verdiente Mitarbeiter im Sport,
soweit sie einem Sportverein in Bad Kreuznach angehören.
§2 Sportliche Erfolge
Die Sportplakette in Gold erhalten Sportler,
die an Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen teilgenommen haben,
die in der Welt-Cup-Rangliste den 1. – 3. Platz belegt haben,
die bei Europameisterschaften den 1. – 3. Platz errungen haben.
Die Sportplakette in Silber erhalten Sportler,
die in der Welt-Cup-Rangliste den 4. – 5. Platz belegt haben,
die bei Europameisterschaften die Plätze 4 – 6 errungen haben,
die eine Deutsche Meisterschaft errungen haben.
Die Sportplakette in Bronze erhalten Sportler,
die in der Welt-Cup-Rangliste den 6. – 7. Platz belegt haben,
die bei Europameisterschaften teilgenommen haben,
die bei Deutschen Meisterschaften die Plätze 2 oder 3 errungen haben.
Diese Bestimmungen gelten für Schüler, Jugendliche, Junioren und Senioren. Bei Mannschaften wird jedes Mannschaftsmitglied geehrt.
Jede Sportplakette wird nur einmal verliehen. Die höhere Stufe schließt die niedrigere Stufe aus.
§3
Verdiente Förderer und Mitarbeiter
Die Plakette erhalten mit der Aufschrift „Für Verdienste um den Sport“ Persönlichkeiten, die sich um den Sport auf örtlicher oder überörtlicher Ebene durch langjährige (mindestens 25 Jahre) ehrenamtliche Tätigkeit in verantwortlicher Stellung verdient gemacht haben.
§4 Anträge
Antragsberechtigt sind Vereine, der Sportbund, die Fachverbände, die Schulen oder Bürger der Stadt Bad Kreuznach. Die Anträge sind grundsätzlich bis 31.10. des Jahres schriftl. beim Amt für Schulen, Kultur und Sport zu stellen.
§5 Verleihung
Der Sportausschuss entscheidet in besonders begründeten Einzelfällen über weitere -als in den §§ 1 und 2 genannten Voraussetzungen- vorzunehmende Ehrungen.
§6 Sportausschuss
Das Amt für Schulen, Kultur und Sport, Sachgebiet Sport legt dem Sportausschuss des Stadtrates jährlich eine Aufstellung der zu ehrenden Personen zur Zustimmung vor.
§7 Inkrafttreten
Diese Richtlinien wurden zuletzt mit Beschluss des Sportausschusses in seiner Sitzung am 10.09.2002 geändert.
Quelle: Stadt Bad Kreuznach